BAO | Bundesabgabenordnung
7. Aufl. 2021
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 7 Strafbestimmungen
1
Nach ErlRV 685 BlgNR 25. GP, 4, entspricht der Strafrahmen jenem des § 107 GMSG.
2
Nach Fellner (SWK 2015, 1411) sind die Strafdrohungen nach dem Bankenpaket drakonisch. Durch den festen Höchstbetrag komme es ausschließlich zu einer verwaltungsbehördlichen Zuständigkeit. Dies erscheine verfassungsrechtlich bedenklich.