BAO | Bundesabgabenordnung
7. Aufl. 2021
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§ 2 Inhalt des Kontenregisters
1
Das KontRegG unterscheidet nicht zwischen in Österreich ansässigen und in Österreich nicht ansässigen Bankkunden (Ehrke-Rabel, taxlex 2015, 368).
2
§ 1 Abs 1 KontRegG umfasst sowohl private als auch betriebliche Konten (zB Fried, ZWF 2017, 25).
3
Mit § 2 Abs 1 Z 7 KontRegG wird Art 1 Nummer 19 der Richtlinie (EU) 2018/843 im Hinblick auf den in Richtlinie (EU) 2015/849 eingefügten Art 32a Abs 3 vierter Anstrich umgesetzt, der in Bezug auf das Schließfach die Dauer des Mietzeitraums vorsieht (AB 607 BlgNR 27. GP, 4).
Die Modalitäten und Spezifikationen der Meldungen über Beginn und Beendigung der Nutzung sind der Verordnung nach § 6 KontRegG vorbehalten (AB 607 BlgNR 27. GP, 4).