BAO | Bundesabgabenordnung
7. Aufl. 2021
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§ 12 Senate
1
Fachkundige Laienrichter werden durch Berufsvertretungen entsendet. Siehe § 4 BFGG.
2
Das Senatsverfahren ist in der BAO in deren §§ 272 bis 277 geregelt. Siehe dort.
3
§ 24a Abs 4 BFGG regelt (abweichend von § 12 Abs 4 BFGG) den für Datenschutzbeschwerden zuständigen Senat; siehe dort.