BAO | Bundesabgabenordnung
7. Aufl. 2021
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§ 3 Zusammensetzung und Ernennung der Richterinnen und Richter
1
Die in Art 87 Abs 1 und 2 sowie in Art 88 Abs 1 und 2 B-VG verankerten richterlichen Garantien gelten zufolge Art 134 Abs 7 B-VG auch für die Richter des BFG (zB Wanke/Unger, BFGG, § 3 Anm 5).
2
Der verfassungsrechtlich gebotene Versetzungsschutz wird durch § 13 Abs 3 Z 1 BFGG gewährleistet (AB 2049 BlgNR 24. GP, 3).