TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

7. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4144-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 1 Zuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes

1

§ 1 Abs 1 BFGG wiederholt einfachgesetzlich den Inhalt des Art 131 Abs 3 B-VG.

Gem Art 130 Abs 1 B-VG erkennen die Verwaltungsgerichte über Beschwerden

1.

gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde wegen Rechtswidrigkeit,

2.

gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch eine Verwaltungsbehörde,

3.

wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch eine Verwaltungsbehörde.

Im Anwendungsbereich der BAO sind dies Bescheidbeschwerden (§ 243 BAO), Maßnahmenbeschwerden (§ 283 BAO) und Säumnisbeschwerden (§ 284 BAO).

2

Zu den sonstigen Angelegenheiten iSd § 1 Abs 1 BFGG gehören beispielsweise

  • die Kammerumlagen gem § 122 WKG,

  • der Zuschlag zu den Beiträgen zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung nach § 30 Abs 3 BSVG,

  • einige (von Abgabenbehörden des Bundes erhobene) Landwirtschaftskammerumlagen (zB gem § 25 Abs 8 Bgld LandwirtschaftskammerG, § 32 Abs 6 Kärntner LandwirtschaftskammerG 1991, § 29 Abs 8 NÖ LandwirtschaftskammerG, § 25 Abs 4 Tiroler Landwirtschaftskammer- und LandarbeiterkammerG) sowie

  • im FLAG (zB in den §§ 30h, 31e, 31d und 42a) geregelte Angelegenheiten.

3

Nach § 1 Abs 2 BFGG (idF vor BGBl I 2019/104) waren Abgabenbehörden des Bundes ausschließlich der BMF, die Finanzämter und Zollämter. Ab sind die Abgabenbehörden des Bund...

Daten werden geladen...