TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

7. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4144-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 1

Hinweis

Die folgende Kommentierung des Auskunftspflichtgesetzes erfolgt aus der Sicht der BAO und berücksichtigt primär Auskunftsverlangen in Abgabenangelegenheiten an Abgabenbehörden des Bundes.

Ob sich bereits aus Art 20 Abs 4 B-VG ein subjektives Recht auf Auskunft ergibt, ist strittig. Entgegen der Ansicht des VfGH (, B 4/91, JBl 1992, 382) bejaht dies zB Perthold-Stoitzner (zB in Die Auskunftspflicht der Verwaltungsorgane2, 59 ff).

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Zur Auskunftserteilung verpflichtete Organe
1
II.
Wirkungsbereich
2- 4
III.
Auskünfte
5- 12
IV.
Ausnahmen
A.
Allgemeines
B.
Verschwiegenheitspflichten
C.
Wesentliche Beeinträchtigung
15, 16
D.
Mutwilligkeit des Auskunftsbegehrens
17- 19

I. Zur Auskunftserteilung verpflichtete Organe

1

Die Verpflichtung zur Auskunftserteilung trifft ua Organe des Bundes. Während Art 20 Abs 4 B-VG an den funktionellen Organbegriff anknüpft (Perthold-Stoitzner, Auskunftspflicht2, 90), betrifft § 1 Abs 1 AuskPflG nach Perthold-Stoitzner (Auskunftspflicht2, 118; ebenso zB ) Bundesorgane im organisatorischen Sinn (nicht jedoch Bundesorgane im bloß funktionellen Sinn).

Die Auskunftspflicht besteht für Verwaltungsorgane unabhängig davon, ob sie Aufgaben der Hoheitsverwaltung oder der Pri...

Daten werden geladen...