BAO | Bundesabgabenordnung
7. Aufl. 2021
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S. 1526Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die elektronische Einreichung von Anbringen im Zusammenhang mit steuerlichen Erleichterungen aufgrund des Coronavirus
(BGBl II 2020/121 idF BGBl II 2020/312, 2020/416 und 2021/128)
Auf Grund des § 86a der Bundesabgabenordnung - BAO, BGBl. Nr. 194/1961, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 104/2019 und durch die Kundmachung BGBl. I Nr. 2/2020, wird verordnet: