BAO | Bundesabgabenordnung
7. Aufl. 2021
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§ 4
Hinweis:
§ 3 Z 3 der Verordnung (idF BGBl II 2013/449) lautete:
Z 3 zu einer internationalen Doppelbesteuerung führt, deren Beseitigung ungeachtet einer Einigung in einem Verständigungsverfahren die Verjährung oder das Fehlen eines Verfahrenstitels entgegensteht.