BAO | Bundesabgabenordnung
7. Aufl. 2021
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§ 28
Literatur: Weinzierl, Gewerbebetrieb: Selbständige Tätigkeit, FJ 1976, 128; Weinzierl, Gewerbebetrieb: Nachhaltige Betätigung, FJ 1976, 187; Weinzierl, Gewerbebetrieb: Gewinnabsicht, FJ 1977, 21; Weinzierl, Gewerbebetrieb: Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, FJ 1977, 58; Beck, Die Nachhaltigkeit im Abgabenrecht, ÖStZ 1980, 34; Schimetschek, Die „nachhaltige Tätigkeit“ im Steuerrecht, FJ 1980, 141; Schimetschek, Der Begriff der „Selbständigkeit“ in steuerrechtlicher Sicht, FJ 1981, 53; Schimetschek, Die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, FJ 1983, 134; Schimetschek, Das Unternehmerwagnis, FJ 1985, 119; Papst, „Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr“ – eine Leerformel, RdW 2006, 59. Siehe auch Literaturhinweise zu § 32.
Erlässe: Abgrenzung Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb, ecolex 1995, 674; Abgrenzung der Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb, SWK 1997, S 640; Gewerblicher Handel mit Kapitalanteilen, kein Durchgriff auf dahinterstehende Grundstücke, RdW 1998, 114; NeuFöR, Rz 123; EStR 2000, Rz 5401; KStR 2013, Rz 1318.
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Der im § 28 BAO bzw im § 23 Z 1 EStG 1988 definierte Begriff des Gewerbebetriebes ist ein eigenständiger (wirtschaftlicher) Begriff. Ein Gewerbebetrieb im abgabenrechtlichen Sinn ...