BAO | Bundesabgabenordnung
7. Aufl. 2021
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 315
1
Kostenpflicht nach Verbrauchsteuervorschriften besteht beispielsweise für Amtshandlungen nach § 314 Z 1 bis 5.
2
Für die Kommissionsgebühr sind die § 99 ff ZollR-DG maßgebend.