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Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

7. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4144-7

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 313

1

§ 313 schließt die Geltendmachung des Ersatzes von den Parteien im Abgabenverfahren und im Beschwerdeverfahren erwachsenden Kosten nur für diese Verfahren aus. Dennoch können Amtshaftungsansprüche bestehen (zB , JBl 1987, 244, betreffend den zur Behebung eines rechtswidrigen Bescheides erforderlichen Kostenaufwand). Durch § 313 wird die Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen einer Partei nicht ausgeschlossen (Ellinger/Sutter/Urtz, BAO3, § 13 Anm 2; Brennsteiner in Fischerlehner/Brennsteiner, Abgabenverfahren I BAO3, § 313 Rz 1).

2

Zur Geltendmachung solcher Kosten bzw zu Abgabenbehörden betreffenden Amtshaftungsfragen siehe näher etwa bei Meier, Prozeßkosten und Amtshaftung, JBl 1979, 617; Keppert, OGH bestätigt Amtshaftung des Fiskus, SWK 1987, A V 15; Beiser, Amtshaftung bei Verfahrenskosten wegen „unvertretbarer Rechtsansicht“, RdW 1987, 343; Steuxner, Aspekte der Amtshaftung in der Finanzverwaltung, SWK 1991, B III 13; Keppert, OGH bestätigt neuerlich ...

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