BAO | Bundesabgabenordnung
7. Aufl. 2021
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 13993. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Literatur (zu § 308 bis 310 BAO, § 71 AVG, § 46 VwGG, § 146 ZPO): Walter, Die Wiedereinsetzung in der Bundesabgabenordnung im Licht interner Prozeßrechtsvergleichung, ÖJZ 1961, 617, 650; Wurst, Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im allgemeinen Verwaltungsverfahren, JBl 1962, 366; Reinl, Verschulden als Wiedereinsetzungsgrund, JBl 1964, 500; Huemer, Fristversäumnis im abgabenrechtlichen Verfahren aus Verschulden des Büropersonals, FJGVR 1973, 23; Rieder, Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Zustellungsmängel, FJ 1979, 80; Gaisbauer, Krankheit als Wiedereinsetzungsgrund, ÖGZ 1979, 76; Gaisbauer, Versehen der Kanzlei eines Rechtsanwaltes als Grund für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, FJ 1979, 291; Leitl, Die Rechtskraft und ihre Durchbrechung in der Bundesabgabenordnung und in den Abgabenvorschriften der österreichischen Bundesländer, Wien 1980, 78 ff; Bernárd, Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Verfahren vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts, ZfV 1981, 126; oV, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen fahrlässiger Fristversäumnis der Partei oder des Parteienvertreters, RdW 1984, 308; Gaisbauer, Antrag auf Wiedereinset...