BAO | Bundesabgabenordnung
7. Aufl. 2021
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§ 304
Literatur: Ritz, Wiederaufnahme nach Eintritt der Verjährung, ÖStZ 1995, 119; Bauer/Sander, Das Feststellungsverfahren nach AWG und AlSAG als Vorfrage im Abgabenverfahren – Rechtsschutzdefizite bei langer Verfahrensdauer? JRP 2013, 327; Ritz, Wiederaufnahme von Abgabenverfahren nach Eintritt der Verjährung, AFS 2018, 162; Auer/Papst, Unionsrechtlicher Effektivitätsgrundsatz und nationales Gebot eines effizienten Rechtsschutzes in der BAO, AVR 2021, 54 (58–60); Reithmayer-Ebner, Die Durchbrechung der Rechtskraft nach der BAO in der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes, StAW 2021, 1 (8–10).
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Die Neufassung des § 304 durch das JStG 2018 erfolgte als Reaktion auf die Aufhebung des § 304 (idF FVwGG 2012) durch , G 286/2017.
Nach Ansicht des VfGH ist es unsachlich, die Frist für Wiederaufnahmsanträge mit der Verjährung zu verknüpfen. Diese Frist müsse in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Abschlusses des wiederaufzunehmenden Verfahrens geregelt werden.
Der Gesetzgeber hat als Reaktion auf diese VfGH-Entscheidung auch die Frist für Wiederaufnahmen von Amts wegen verlängert, was sich im Allgemeinen zulasten der Abgabepflichtigen auswirkt (vgl zB Ritz, AFS 2018, 166).
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Der Anwendungsbe...