TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

7. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4144-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 285

1

§ 285 Abs 1 (idF FVwGG 2012) über Inhaltserfordernisse für Säumnisbeschwerden entspricht inhaltlich dem bisherigen für Devolutionsanträge geltenden § 311a Abs 1.

2

§ 85 Abs 2 ist für Säumnisbeschwerden ua anwendbar, wenn sie inhaltliche Mängel (fehlende Inhaltserfordernisse iSd § 285 Abs 1) aufweisen. Der vom Verwaltungsgericht zu erlassende Mängelbehebungsauftrag ist ein verfahrensleitender Beschluss iSd § 25a VwGG (idF BGBl I 2013/33); er ist daher nicht mit abgesonderter Revision anfechtbar. Ein solcher Beschluss ist nach § 25a zweiter Satz VwGG erst in der Revision gegen das die Rechtssache erledigende Erkenntnis (bzw gegen den die Rechtssache erledigenden Beschluss, somit hier gegen den Zurücknahme-Beschluss) des Gerichts anfechtbar.

Aus dem Wort „Zustellung“ im zweiten Satz des § 285 Abs 2 ergibt sich, dass der dort geregelte Mängelbehebungsauftrag nicht mündlich ergehen darf (Ellinger/Sutter/Urtz, BAO3, § 285 Anm 12).

3

Aus der sinngemäßen Anwendung des § 272 Abs 4 ergibt sich, dass dem Berichterstatter „zunächst“ die Erlassung des Mängelbehebungsauftrags und der Zurücknahmeerklärung (in Fällen der Senatszuständigkeit) obliegt.

4

Die Hemmung der Frist des § 284 Abs 2 ist nunmehr st...

Daten werden geladen...