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ASoK 2, Februar 2016, Seite 62

Lehrlingsentschädigung für Lehrlinge bei Kfz-Verleihunternehmungen

Die Lehrlingsentschädigung beträgt: im 1. Lehrjahr: 508,60 Euro monatlich; im 2. Lehrjahr: 726,50 Euro monatlich; im 3. Lehrjahr: 1.017,10 Euro monatlich. Alle Lehrlinge erhalten einmal im Kalenderjahr einen Urlaubszuschuss in der Höhe einer monatlichen Lehrlingsentschädigung, der am 1. 6. fällig ist. Während des Kalenderjahres ein- bzw austretende Lehrlinge erhalten den aliquoten Teil des Urlaubszuschusses. Alle Lehrlinge erhalten einmal im Kalenderjahr eine Weihnachtsremuneration in der Höhe einer monatlichen Lehrlingsentschädigung, die spätestens am 1. 12. fällig ist. Während des Kalenderjahres ein- bzw austretende Lehrlinge erhalten den aliquoten Teil der Weihnachtsremuneration. Die Festsetzung der Lehrlingsentschädigung tritt mit in Kraft (Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Lehrlingsentschädigung für Lehrlinge bei Kraftfahrzeugverleihunternehmungen festgesetzt wird, BGBl II 2016/8).

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