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Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten: VwGH fordert qualifizierte Ausbildung
Rz 884i der LStR 2002; ; Info des BMF-010222/0001-VI/7/2016.
Seit 2009 können Kinderbetreuungskosten unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung steuerlich abgesetzt werden. Neben der Betreuung durch institutionelle Einrichtungen kommt diese Möglichkeit auch bei einer Betreuung durch eine pädagogisch qualifizierte Person, ausgenommen haushaltszugehörige Angehörige, in Betracht. Nach den Gesetzesmaterialien muss es sich bei der außerinstitutionellen Betreuung aber um eine vergleichbar tätige Einzelperson handeln.
Der VwGH hat dazu nun – wie bereits vorher der UFS (siehe dazu die Praxis-News vom Dezember 2011, ASoK 2011, 478) – entschieden, dass die in den Erlässen der Finanzverwaltung geforderte Ausbildung von 8 Stunden bzw 16 Stunden genauso wenig ausreichend ist wie ein bloßes pädagogisches Praktikum einer ausländischen Au-Pair-Kraft. Eine pädagogisch qualifizierte Person muss nach der Entscheidung des VwGH zumindest jene Ausbildung aufweisen, welche bei Tagesmüttern und -vätern verlangt wird, wobei der VwGH offenlässt, ob die diesbezüglichen Vorgaben des betreffenden Bundeslandes erfüllt sein müssen oder die Vorgaben zumindest eines ...