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Bonus-Malus-System für ältere Arbeitnehmer wird nicht wirksam
Kundmachung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Beschäftigungsquoten älterer Personen zum , BGBl II 2017/278.
Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2016, BGBl I 2015/144, wurde festgelegt, dass ab ein Bonus-Malus-System wirksam wird, wenn zum bestimmte gesetzlich festgelegte Beschäftigungsquoten für ältere Arbeitnehmer nicht erreicht werden (vgl die Praxis-News vom Februar 2016, ASoK 2016, 75 f). Aufgrund der Überschreitung dieser Zielwerte kommt diese Regelung nicht zum Tragen.