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Beitragsrechtliche Erfassung von Gewinnausschüttungen an Gesellschafter-Geschäftsführer
BMF, Handbuch Kapitalertragsteuer-Anmeldung (Ka 1) in FinanzOnline (Stand: ), online abrufbar unter https://www.bmf.gv.at/egovernment/fon/fuer-unter nehmer-und-gemeinden/BMF_Handbuch_Kapitalertragsteuer-Anmeldung.pdf?55z2xi.
Wie bereits mehrfach berichtet (siehe zB Praxis-News vom Jänner 2014, , und vom Dezember 2014, ASoK 2014, 479), zählen bei den nach dem GSVG pflichtversicherten Gesellschafter-Geschäftsführern auch Gewinnausschüttungen zur Beitragsgrundlage.
Zur beitragsrechtlichen Erfassung sind Ausschüttungen an GSVG-pflichtversicherte Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH daher seit 2016 auch im Rahmen der KaS. 73 pitalertragsteuer-Anmeldung, die binnen einer Woche nach dem Zufließen der Kapitalerträge durch die GmbH über FinanzOnline einzubringen ist, anzugeben.