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Einbeziehung von Gewinnausschüttungen in die Sozialversicherungsbeitragsgrundlage
In den Praxis-News vom Jänner 2014 (ASoK 2014, 33) wurde darauf hingewiesen, dass bei GmbH-Geschäftsführern auch die Gewinnausschüttung zur GSVG-Beitragsgrundlage gehört und die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) die Versicherten dazu auffordert, diesbezüglich Auskünfte zu erteilen. In diesem Zusammenhang möchte ich auf zwei Aspekte hinweisen:
Der VwGH geht davon aus, dass diese systemwidrige Einbeziehung von Kapitaleinkünften in die Beitragsgrundlage unproblematisch ist, weil es auch bei den dem GSVG unterliegenden Personengesellschaftern aus beitragsrechtlicher Sicht zu keiner Zerlegung zwischen Arbeitseinkommen und Unternehmergewinn einerseits und Kapitalverzinsung andererseits kommt (). M. E. greift diese Argumentation zu kurz, weil Gewinne von Personengesellschaftern nur dann beitragspflichtig sind, wenn sie aus einer unternehmerischen Erwerbstätigkeit resultieren, während Kommanditisten, die nur ihr Kapital arbeiten lassen, mit ihren Gewinnen nicht pflichtversichert sind. Eine Rechtfertigung für die Beitragspflicht von Gewinnausschüttungen an Gesellschafter-Geschäftsführer, die in keinem Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit als G...