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ASoK 2, Februar 2016, Seite 74

Details zur Anwendung der neuen Abgaben- und Beitragsbegünstigung für Mitarbeiterrabatte

LStR-Wartungserlass 2015.

In den Praxis-News wurde bereits mehrfach über die ab 2016 geltende neue Abgaben- und Beitragsbegünstigung für Mitarbeiterrabatte, zuletzt in den Praxis-News vom November 2015 (ASoK 2015, 439) über die diesbezüglichen Aussagen im Begutachtungsentwurf zum LStR-Wartungserlass 2015, berichtet. Der endgültige LStR-Wartungserlass 2015 enthält nun folgende wesentliche Neuaussagen:

  • Hinsichtlich überlassener Arbeitskräfte wird auf Rz 925a der LStR 2002 verwiesen, wonach dann, wenn der Beschäftiger der überlassenen Arbeitskraft einen geldwerten Vorteil überlässt, von einer Verkürzung des Zahlungsweges auszugehen ist. Das hat meines Erachtens aber zur Folge, dass die Steuerbegünstigung für Produkte und Dienstleistungen, die nur der (mit dem Überlasser nicht im Konzernverbund stehende) Beschäftiger (nicht aber der Arbeitgeber) im gewöhnlichen Geschäftsverkehr anbietet, von der Begünstigung nicht umfasst sind.

  • Der Freibetrag von 1.000 Euro pro Jahr und Mitarbeiter kann von jedem Arbeitgeber in voller Höhe berücksichtigt werden, unabhängig von der Dauer des Dienstverhältnisses, also zB auch dann, wenn ein unterjähriger Ein- bzw Austritt oder eine Karenzierung erfolgen.

  • S. 75 Für Pensionisten kann die neue Begü...

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