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SWK 4, 5. Februar 2011, Seite 199

Seite 7 der Einkommensteuererklärung

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Außergewöhnliche Belastungen (Kennzahlen 730 bis 735)

Alle Angaben zur Berücksichtigung einer außergewöhnlichen Belastung für Kinder sind nun in einem eigenen Formular L 1k (abgedruckt auf Seite S 213 f.) geltend zu machen. Angaben zu eigenenen außergewöhnlichen Belastungen oder zu denen von Ehegatten sind in der Einkommensteuererklärung geltend zu machen.

Als außergewöhnliche Belastung kommen unter anderem in Betracht: auswärtige Berufsausbildung (z. B. Studium) von 3Kindern, ferner eigene Krankheitskosten (Kennzahl 730) oder von Ihnen getragene Krankheitskosten von Angehörigen (z. B. Kosten für ärztliche Behandlung, Entbindungskosten, Krankenschwester, erhöhte Kosten einer Haushaltshilfe wegen Pflegebedürftigkeit, Medikamente, Spital, Kuraufenthalt, Heilbehelfe, Zahnbehandlungskosten, Zahn- oder Beinprothesen, Hörapparate, Hörbrillen, erhöhte Verpflegungskosten bei Diabetes und anderen Leiden, Unterbringung der unterhaltsberechtigten oder mittellosen Eltern in einem Alters- oder Pflegeheim, alles abzüglich Vergütungen der Krankenkasse oder Krankenversicherung, und Aufwendungen als Folge unabwendbarer und unvorhersehbarer Ereignisse (Unfall; S. 239Begräbnis und Grabstein für nahe Angehörige, wenn die Kosten nicht ...

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