Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 4, 5. Februar 2011, Seite S 202

Seite 8 der Einkommensteuererklärung

Zum Musterformular

89

Erklärungsbeilagen

Zusätzlich zur Einkommensteuererklärung sind die erforderlichen Erklärungsbeilagen abzugeben, z. B. E 1a (Seite S 217 f.), L1 k (Seite S 211 f.), E1 b (Seite S 228 f.).

Werden vom Steuerpflichtigen Prämien geltend gemacht, dann sind der Steuererklärung besondere Beilagen (z. B.) E 108c anzuschließen z. B.. Zur generellen Inanspruchnahme von Prämienbegünstigungen und den Problemen mit den Verzeichnisvorlagen siehe bei Christoph Denk und GerhardGaedke (SWK-Heft 20/21/2003, S 496).

90

Richtigkeits- und Vollständigkeitserklärung

Vom Steuerpflichtigen wird die Erklärung verlangt, dass er alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht hat. Besondere Sorgfalt ist geboten, wenn jemand in Vollmacht des Steuerpflichtigen unterschreibt, weil der Unterschreibende finanzstrafrechtlich belangt werden kann, wenn die Angaben in der Steuererklärung unrichtig oder unvollständig sind.

91

Steuerliche Vertretung

In der Einkommensteuererklärung ist der Wirtschaftstreuhänder, Rechtsanwalt oder Notar, der mit der steuerlichen Vertretung beauftragt ist, anzugeben. Die Mitwirkung eines Steuerberaters, Anwalts oder Notars gibt der Finanzverwaltung die Gewähr, dass d...

Daten werden geladen...