zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 4, 5. Februar 2011, Seite S 218

Seite 1 der Beilage E 1a

Zum Musterformular

B1

Die Beilage E 1a zur Einkommensteuererklärung ist von Einzelunternehmern für die Gewinnermittlung im Rahmen der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 21), selbständiger Arbeit (§ 22) oder Gewerbebetrieb (§ 23) zwecks einer automatischen Risikoanalyse (Prüfungsauswahl) auszufüllen. Im Folgenden werden nur die Eintragungen behandelt, die von Einnahmen-Ausgaben-Rechnern vorzunehmen sind.

Die Beilage E 1a ist nicht zu verwenden: Bei Inanspruchnahme einer land- und forstwirtschaftlichen (Teil- und/oder Voll-) Pauschalierung als Einzelunternehmer. In derartigen Fällen ist die Beilage E 1c zu verwenden. Steuerpflichtige, die als Beteiligte land- und forstwirtschaftliche Einkünfte unter Inanspruchnahme einer land- und forstwirtschaftlichen (Teil- und/oder Voll-) Pauschalierung erzielen, haben das Formular E 11 der Einkommensteuererklärung (Formular E 1) beizulegen.

Bei gewerblicher Vollpauschalierung für Betriebe des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes (Verordnung BGBl. II Nr. 227/1999) sowie für Lebensmitteleinzel- und Gemischtwarenhändler (Verordnung BGBl. II Nr. 228/1999) sind nur die unter Punkt 6 der Beilage E 1a vorgesehenen Angaben zu machen.

Pro inländischen Betrieb (inländi...

Daten werden geladen...