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SWK 4, 5. Februar 2011, Seite S 122

Wie der Gewinn ermittelt wird

Die steuerpflichtigen Einkünfte (Gewinn oder Verlust) bei den Einkunftsarten 1–3 (Land- und Forstwirtschaft, selbständige Arbeit, Gewerbebetrieb) können festgestellt werden durch

  • Bilanzierung oder

  • Überschussrechnung oder

  • Pauschalierung.

Mehr noch als bisher sind die Bilanzierung und die korrekte Gewinnermittlung für 2010 zu einer schwierigen Kunst geworden. Durch die letzten Novellen wurden Sonderbestimmungen geschaffen, die bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinnes anzuwenden sind, jedoch nicht den unternehmensrechtlichen und bisher üblichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung entsprechen.

Außerdem ist zu beachten, dass viele gesetzliche Regelungen, die im Laufe des Jahres 2010 erlassen wurden, bereits für die Veranlagung 2010 anzuwenden sind.

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