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SWK 20, 15. Juli 2011, Seite 35

Schätzungsmethode

Die Wahl der Schätzungsmethode steht der Abgabenbehörde grundsätzlich frei. Ziel der Schätzung ist es, den wahren Besteuerungsgrundlagen möglichst nahe zu kommen. - (§ 184 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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