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Firmenbuchberichte für kleine GmbHs vor dem Aus?
Ein Beitrag zur Verwaltungsreform
Aus Zeiten, in denen sich der Staat noch mit dem Zehent begnügte, ist bekannt, dass Abgaben prinzipiell sowohl als Naturalleistungen als auch als Geldleistungen entrichtet werden können. Moderne Abgabensysteme bedienen sich dabei freilich fast ausschließlich der Methode der Geldleistungen. Dabei wird allerdings übersehen, dass besonders in jüngster Zeit die Steuerpflichtigen vermehrt unentgeltlich Leistungen zu übernehmen haben, die den Charakter von Naturalsteuern haben. Bekanntestes Beispiel ist hier wohl die Berechnung der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge durch Unternehmen, die Dienstnehmer beschäftigen. Hier wälzt der Staat die Kosten der Steuereinhebung auf die Dienstgeber zurück und spart damit Personalkosten ein. Ein weiteres Beispiel, und das ist Gegenstand der nachfolgenden Abhandlung, sind die Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches (UGB) und des Firmenbuchgesetzes (FBG).
1. Das Problem
Es steht außer Frage, dass die grundsätzliche Funktion des Firmenbuchs (Name und Sitz der Firma, Eigentümer, Kapitalisierung, Geschäftsführung) unverzichtbar ist. Speziell bei kleinen GmbHs erscheint dem Autor der Benefit aus der Vorlage stark komprimierter Bilanzen ohne Vorlage der Gewinn- und Verlustrechnung allerdings hinte...