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SWK 20, 15. Juli 2011, Seite 62

Die neue EU-Aufsicht über Banken, Versicherungen sowie den Wertpapierbereich

Als eine Konsequenz der Finanzkrise sind mit Jahresanfang 2011 die sog. European Supervisory Authorities (ESAs) realisiert worden. Ausgangspunkt für die Reform der EU-Finanzmarktregulierung war die Einsetzung einer Expertengruppe unter Jacques de Larosière, die im Februar 2009 ein duales Aufsichtssystem empfahl. Kern der Empfehlung war die Implementierung einer Mikro- und Makroaufsicht auf EU-Ebene, um einen effizienteren Frühwarnmechanismus für systemische Risiken einzuführen sowie die Zuständigkeiten und Befugnisse der nationalen Aufsichtsbehörden zu harmonisieren. Mit der Schaffung der ESAs wurde die europäische Finanzmarktaufsicht neu positioniert und mit weitreichenderen Kompetenzen ausgestattet. Charakteristisch für die ESAs sind die neuen und effizienteren Aufsichtstools, die nach dem Angemessenheitsprinzip angewendet werden sollen. In der Juni-Ausgabe der Linde-Fachzeitschrift "Aufsichtsrat aktuell" gibt Dr. Armin J. Kammel, LL.M. (London), Bank- und Kapitalmarktrechtsexperte bei der Vereinigung Österreichischer Investmentgesellschaften (VÖIG) in Wien, einen gut lesbaren, komprimierten Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

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