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SWK 20, 15. Juli 2011, Seite S 765

Praxisfragen zum Umgründungs(steuer)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Werner Wiesner und Walter Schwarzinger

Zur Behandlung von Fremdkapital bei Kapitalanteilseinbringungen

UmS 173/20/21/11: Der unbeschränkt einkommensteuerpflichtige A möchte seinen privat gehaltenen fremdfinanzierten 40-%-Anteil an der AB-GmbH in die ihm allein gehörende C-GmbH unter Anwendung von Art. III UmgrStG zum einbringen. Hat A hinsichtlich der Miteinbringung oder Zurückbehaltung des am Einbringungsstichtag offenen Kredits ein Wahlrecht?

Antwort: Ja. Nach § 12 Abs. 2 Z 3 UmgrStG können bei der Einbringung von Kapitalanteilen nachweislich und ausschließlich zu ihrer Anschaffung aufgenommene Kredite nach Wahl des Einbringenden miteingebracht oder zurückbehalten werden. Voraussetzungen für die Miteinbringung sind die Einbeziehung in den Einbringungsvertrag und eine genaue Bezifferung, da neben der gesamten Kreditschuld auch nur ein Teil eingebracht werden kann (Rz. 735 UmgrStR). Diese Sondernorm bewirkt, dass der Wert der Sacheinlage im Falle des Ansatzes der Verbindlichkeit vermindert, bei einer Anteilsgewährung im Umtauschverhältnis berücksichtigt wird und entsprechend geringere Anschaffungskosten der Gegenleistung gegeben sind.

Die Sondernorm steht in keiner Verbindung mit den rückwirkenden Korrekturen des § 16 Abs. 5 UmgrStG, sie können daher auch nicht genützt werden (Rz. 881 UmgrStR). Die ...

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