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SWK 19, 1. Juli 2011, Seite S 742

USt und ärztliche Gerätevermietungsgemeinschaft

Ein Röntgenfacharzt und seine in der Ordination angestellte Ehegattin haben eine OG gegründet. Diese Gesellschaft erwarb 2022 verschiedene ärztliche Geräte, um diese an die Praxis zu vermieten. Diese Konstruktion wurde vom Finanzamt wegen des Vorteils aus dem Vorsteuerabzug als Missbrauch gewertet. Der VwGH verweist auf die Rechtsprechung des EuGH, dass Vermietungs- und Leasingumsätze in den Anwendungsbereich der 6. MwSt-RL fallen und der damit verbundene Steuervorteil nicht schon an sich einen Steuervorteil darstellen könne, dessen Gewährung dem mit den einschlägigen Bestimmungen dieser Richtlinie und des zu ihrer Umsetzung erlassenen nationales Rechts verfolgten Ziel zuwiderlaufe. Nicht zu beanstanden sei damit der durch die Vermietung erzielte Steuervorteil einer gestaffelten Entrichtung der Steuerschuld (im Vergleich zu dem sonst von vornherein nicht gegebenen Vorsteuerabzug beim Erwerber). Außerdem kann selbst die Vermietung eines einzigen Gegenstands eine Unternehmereigenschaft begründen (, 0116).

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