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SWK 19, 1. Juli 2011, Seite K 12

Pendlerpauschale bei Dienstzuteilungen

Pendlerpauschale bei Dienstzuteilungen (§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG)

Steht die Dauer einer Dienstzuteilung einer Vertragsbediensteten zu anderen Gerichten als dem "Stammgericht" von vornherein fest und umfasst diese zumindest fünf aufeinanderfolgende Arbeitstage, liegt bereits ab dem ersten Tag der Dienstzuteilung für deren Dauer eine neue Arbeitsstätte vor. Der Mittelpunkt am "Stammgericht" ist aufgegeben. Ausgaben eines Arbeitnehmers für Fahrten mit dem eigenen PKW zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können nur pauschaliert mit dem Verkehrsabsetzbetrag bzw. bei Vorliegen der Voraussetzungen mit dem (kleinen oder großen) Pendlerpauschale und nicht in Form von Kilometergeldern abgegolten werden (-F/09).

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