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Kinderbetreuungsgeld: Rückzahlung
• Der Anspruch auf Rückzahlung von Zuschüssen zum Kinderbetreuungsgeld ist eine Abgabe im Sinne des § 1 BAO; die Bestimmungen über die Verjährung nach der BAO finden Anwendung. - (§ 207 Abs. 2 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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