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SWK 33, 20. November 2009, Seite T 238

Rechnungshof fordert straffere Verfahrensführung in Zivilprozessen

In einem Prüfbericht regt der Rechnungshof eine straffere Prozessführung in Zivilverfahren an. Laut Bericht betrug die durchschnittliche Dauer streitiger zivilgerichtlicher Verfahren bis zur Entscheidung in erster Instanz im Jahr 2007 bei den Bezirksgerichten 8,6 Monate und bei den Landesgerichten 16,3 Monate. In einem internationalen Vergleich aus dem Jahr 2008 lag Österreich damit allerdings an fünfter Stelle von insgesamt 28 erfassten Staaten. Zwischen einzelnen Gerichten zeigten sich markante Unterschiede: Bezirksgerichte wiesen durchschnittliche Verfahrensdauern zwischen 3,5 und 15,3 Monaten, Landesgerichte solche zwischen 12,8 und 20,0 Monaten auf. Die Ursache für die lange Dauer lag laut Rechnungshof in der wenig straffen Verfahrensführung durch die Richter. Auch den Justizoberbehörden sei es bisher nicht gelungen, darauf entsprechend einzuwirken.

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