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Vorsteuerabzug aus Kosten einer Beteiligungsveräußerung
Urteil des EuGH in der Rechtssache Skatteverket/AB SKF
Der EuGH hat am in der Rechtsache C-29/08, Skatteverket/AB SKF, zur Frage Stellung genommen, ob für im Zuge einer Veräußerung von Beteiligungen bezogene Leistungen ein Vorsteuerabzug zusteht. Er kommt zu dem Ergebnis, dass diese Leistungen nur dann im direkten Zusammenhang mit einer steuerfreien Beteiligungsveräußerung stehen, wenn die Kosten der Leistungen in den Veräußerungspreis der Beteiligung eingehen. Ist dies nicht der Fall, sind die Ausgaben für bezogene Leistungen der allgemeinen wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens zuzurechnen und berechtigen daher unter den allgemeinen Voraussetzungen zum Abzug der entsprechenden Vorsteuern.
1. Hintergrund
Die schwedische Aktiengesellschaft AB SKF (SKF) ist Muttergesellschaft eines in mehreren Ländern tätigen Industriekonzerns. SKF erbringt an ihre Tochtergesellschaften steuerpflichtige Leistungen wie Unternehmensführung, Verwaltung und Marketing. Im Zuge einer Umstrukturierung des Konzerns beabsichtigt SKF die Veräußerung einer ihrer Tochtergesellschaften sowie die Veräußerung einer Beteiligung in Höhe von 26,5 % an einer von SKF beherrschten Gesellschaft. Der Zweck dieser Veräußerung ist die Beschaffung von Kapital für die Finanz...