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Fehler bei Umgründungen - Achtung bei negativen Werten!
Was ist bei der Verschmelzung von Schwesterngesellschaften zu beachten?
Eine ausländische Konzernmuttergesellschaft MULTI-AG hält zwei 100-%-Beteiligungen an der österreichischen Alpha-GmbH und der österreichischen Beta-GmbH. Beide Gesellschaften weisen zum Bilanzstichtag negative Eigenkapitalstände auf. Zwecks Finanzierung der "Start-up-Verluste" in den ersten fünf Jahren seit der Gründung hat MULTI-AG ein "Konzernmutterdarlehen" in Höhe von 2 Mio. Euro an Alpha gewährt. Das eingezahlte und eingetragene Stammkapital von Alpha beträgt 50.000 Euro; das Stammkapital laut Firmenbuch bei Beta beträgt 35.000 Euro. Beide Gesellschaften sind im IT-Dienstleistungsbereich tätig. Die Konzernleitung plant, beide Gesellschaften miteinander zwecks Erschließung von Synergiepotenzialen und Reduktion der Rechtsformkosten zu verschmelzen. Was ist dabei zu beachten?
1. Gesellschaftsrechtliche Beurteilung
Im vorliegenden Beispielsfall handelt es sich um eine sog. "Sidestream-Verschmelzung" oder "Konzernverschmelzung". Beide Gesellschaften haben eine gemeinsame Muttergesellschaft MULTI-AG, die 100 % der Anteile sowohl an Alpha als auch an Beta besitzt. Die Verschmelzung erscheint prima facie gesellschaftsrechtlich unproblematisch, zumal kein Anteilstausch erforderlich ersc...