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SWK 23, 15. August 2007, Seite R 40
Schätzung: Sicherheitszuschlag
• Ein Sicherheitszuschlag gehört zu den Elementen der Schätzung, weil davon auszugehen ist, dass bei mangelhaften Aufzeichnungen nicht nur nachgewiesenermaßen nicht aufgezeichnete, sondern auch weitere Einnahmen nicht aufgezeichnet worden sind. - (§ 184 BAO), (Abweisung)
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