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SWK 23, 15. August 2007, Seite 665

Aktuelle Judikatur des EuGH, UFS und BFH zur Vorsteuererstattung

"Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit" und "feste Niederlassung"

Peter Pichler

Die Vergütung ausländischer Vorsteuerbeträge nach dem vereinfachten Erstattungsverfahren war in jüngster Zeit Gegenstand einer Reihe von Urteilen des EuGH, UFS und BFH. Von zentraler Bedeutung sind hierbei die Aussagen des EuGH in der Rechtssache Planzer Luxembourg zu den Begriffen "Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit" und "feste Niederlassung".

1. Vorbemerkung

Wird ein österreichischer Unternehmer im Rahmen seiner wirtschaftlichen Aktivitäten im Ausland tätig (z. B. durch die Teilnahme an Messen), fallen für in Anspruch genommene Vorleistungen (beispielsweise für Unterkunft, Verpflegung und Treibstoff) regelmäßig ausländische Umsatzsteuern an, welche im Rahmen der österreichischen Umsatzsteuervoranmeldung nicht geltend gemacht werden können. Die Vergütung der ausländischen Vorsteuern muss vielmehr im jeweiligen Staat erfolgen, in dem sie angefallen sind. Hat der betreffende Unternehmer im jeweiligen Staat weder (Wohn-)Sitz, gewöhnlichen Aufenthalt noch eine feste Niederlassung und führt er in dem jeweiligen Mitgliedstaat keine (bzw. nur bestimmte) Umsätze aus, müssen die ausländischen Vorsteuern im Rahmen des vereinfachten Erstattungsverfahrens geltend gemacht werden.

Im Rahmen diese...

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