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SWK 23, 15. August 2007, Seite 94

Kostenartenrechnung und Betriebsüberleitung

Kalkulatorische Kosten versus Harmonisierung des Rechnungswesens

Stephanie Messner und Thomas Wala

Die erste Stufe im System der geschlossenen Kosten- und Leistungsrechnung besteht in der möglichst vollständigen Aufzeichnung der Kosten, gegliedert nach Kostenarten wie Lohnkosten, Materialkosten, Energiekosten etc. Diese Aufhellung der vertikalen Kostenstruktur des Unternehmens bezeichnet man als Kostenartenrechnung. In ihr geht es um die zentrale Fragestellung, welche Kosten in welcher Höhe angefallen sind.

1. Grundlagen

Sinnvollerweise wird man bei Erstellung der Kostenartenrechnung in einem ersten Schritt die Aufwendungen der Finanzbuchhaltung übernehmen, diese jedoch einigen Transformationen unterziehen:

• Da die Kosten- und Leistungsrechnung Aussagen über die Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Produktions- und Absatztätigkeit treffen soll, werden zunächst all jene Aufwendungen ausgeschieden, die mit der eigentlichen betrieblichen Leistungserstellung und -verwertung in keinerlei Zusammenhang stehen. Beispiele für derartige betriebsfremde Aufwendungen sind Spenden für karitative Zwecke, Aufwendungen für Wohngebäude mit betriebsfremden Mietern oder Abschreibungen von zu spekulativen...

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