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SWK 23, 15. August 2007, Seite 40

Schäzung: materielle Mängel

Konnte die Behörde zu Recht von der Unterlassung einer vollständigen Erfassung der Einnahmen ausgehen, verpflichtete sie dieser materielle Mangel der Bücher unzweifelhaft, die Besteuerungsgrundlagen durch entsprechende Schätzungen zu ermitteln. Ob eine Schätzungsberechtigung schon wegen des Vorliegens formeller Mängel zu bejahen gewesen wäre, kann dabei dahingestellt bleiben. - (§ 184 BAO), (Abweisung)

(, 0041)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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