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Werbungskosten: Fortbildungsmaßnahmen
• Gemäß der erstmalig für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem enden, geltenden gesetzlichen Bestimmung des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 in der Fassung des Steuerreformgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 106/1999, sind Werbungskosten auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit. - (§ 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988) (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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