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SWK 16, 1. Juni 2007, Seite S 512

Zuständige Behörden für ausländische Unternehmer in Frankreich

Vorsteuererstattung und umsatzsteuerliche Registrierung

Elisabeth Kraus

Aufgrund sprachlicher Probleme passiert es immer wieder, dass sich ausländische Unternehmer, die eine französische UID-Nummer beantragen oder die um Rückerstattung französischer Umsatzsteuer (demande de remboursement de TVA par un assujetti étranger) ersuchen möchten, an Behörden in Frankreich wenden, die dafür nicht zuständig sind. Im Folgenden sollen die wichtigsten organisatorischen Hinweise für die Praxis übersichtlich zusammengefasst werden.

1. Vorsteuererstattung

Rückerstattung französischer Umsatzsteuer betrifft Unternehmer, die außerhalb Frankreichs ansässig sind und die in Frankreich keine Lieferungen und sonstige Leistungen erbracht haben. Ausgenommen davon sind bestimmte Beförderungsleistungen in Zusammenhang mit Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr sowie grenzüberschreitende Personenbeförderungen und innergemeinschaftliche Lieferungen im Anschluss an eine Einfuhr oder Exporte im Anschluss an eine innergemeinschaftliche Lieferung.

1.1. Zuständige Behörde

Der Antrag ist in einfacher Ausfertigung bei der Direction générale des Impôts zu stellen:

Service de remboursement de la TVA

10, rue du Centre

TSA 60015

93465 NOISY LE GRAND

Telefon: 0033 1 57 33 84 00, Fax: 0033 1 57 33 84 85

1.2. Wel...

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