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SWK 16, 1. Juni 2007, Seite 506

ÖKL-Richtwerte zur Schätzung von Betriebsausgaben

Finanzverwaltung gegen die Ansicht des UFS?

Christian Lindermeier

Im Rahmen der zweiten Überarbeitung des Auslegungsbehelfs zum Einkommensteuergesetz wurde eine Vielzahl von land- und forstwirtschaftlichen Fragen behandelt. Unter anderem auch die Erbringung von Leistungen durch einen Landwirt an einen (eigenen oder fremden) Gewerbebetrieb.

1. Sachverhalt

Ein pauschalierter Land- und Forstwirt verwendet einen - im Betriebsvermögen der Landwirtschaft befindlichen - Traktor für Leistungen an einen (eigenen oder fremden) Gewerbebetrieb. Dabei werden ausschließlich die Maschinenstunden lt. ÖKL verrechnet.

2. LuF PauschVO 2006

§ 6 Abs. 2 LuF PauschVO 2006 normiert Folgendes: Wird beim land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerb das Entgelt überwiegend für die Bereitstellung von Fahrzeugen, Maschinen oder Geräten gegenüber Nichtlandwirten geleistet, so können wahlweise 50 % der gesamten Einnahmen als pauschale Betriebsausgaben abgezogen werden, oder der Gewinn ist durch eine gesonderte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu ermitteln. Die ÖKL-Richtwerte können zur Ermittlung der Betriebsausgaben jedoch nicht herangezogen werden. Selbst Dienstleistungen für andere land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die nur aufgrund ihrer Rechtsform Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, werden ebe...

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