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Warenbezug eines Zahnarztes aus dem EU-Ausland und umsatzsteuerliche Behandlung
Umsatzsteuerprobleme in Frage und Antwort
Ein österreichischer Zahnarzt bestellt in Spanien zahntechnisches Material i. H. v. 3.000 Euro und erhält vom Lieferanten eine Rechnung mit österreichischer Umsatzsteuer in Höhe von 20 %. Die Bestellung wurde vom Zahnarzt deswegen vorgenommen, weil zahntechnisches Material in Spanien mit 16 % Umsatzsteuer belastet ist. Ist die Vorgangsweise des Lieferanten richtig, oder kann die spanische Umsatzsteuer zur Anwendung gebracht werden?
Antwort: Ein innergemeinschaftlicher Erwerb i. S. d. Art. 1 UStG liegt nicht vor, wenn der Erwerber ein Unternehmer ist, der nur umsatzsteuerfreie Umsätze ausführt, die zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen und der Gesamtbetrag der Entgelte für Erwerbe den Betrag von 11.000 Euro im vorangegangenen Kalenderjahr nicht und im laufenden Kalenderjahr noch nicht überstiegen hat (= Schwellenerwerber). Diese Voraussetzungen könnten im vorliegenden Fall bei ausschließlich gem. § 6 Abs. 1 Z 19 oder Z 20 UStG steuerbefreiter ärztlicher Tätigkeit gegeben sein. Wenn kein innergemeinschaftlicher Erwerb im Inland vorliegt, so unterliegt die Lieferung grundsätzlich gem. § 3 Abs. 8 UStG dort, wo die Beförderung oder Versendung beginnt, d. h. in Spanien, der Umsatzsteuer. Allerdings ist zu prüfen, ob sich nach Art. 3 Abs. 3 UStG aufgrund der ...