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SWK 16, 1. Juni 2007, Seite 60

Regierungsvorlage zum Bundes-Umwelthaftungsgesetz

Zur Umsetzung der EU-Richtline 2004/35/EG über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden hat die Bundesregierung einen Entwurf für ein Bundes-Umwelthaftungsgesetz (B-UHG) vorgelegt (95 BlgNR 23. GP), der auf dem Verursacherprinzip aufbaut. Das Gesetz soll für die Schädigung von Gewässern und Böden gelten, wobei die Begriffe "Umweltschaden", "Vermeidungstätigkeit" und "Sanierungstätigkeit" präzise definiert werden. Um die Kosten für Vermeidungs- und Sanierungstätigkeiten tatsächlich tragen zu können, werden potenzielle Verursacher von Umweltschäden verpflichtet, Risikovorsorgen zu treffen. Im Anhang des Gesetzes werden dazu jene wirtschaftlichen Tätigkeiten genannt, die mit dem Risiko einer Gefährdung von Böden und Gewässern verbunden sind, etwa in den Branchen Abfall, Wasserver- und -entsorgung, Chemie, Gefahrguttransport sowie Kokereien. Der Anhang enthält zudem detaillierte technische Spezifikationen für Sanierungsmaßnahmen.

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