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Reisekosten-Novelle 2007 im Parlament
Tagesgelder sollen im Wesentlichen wie bisher behandelt werden
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom , G 147/05 u. a., V 111/05 u. a., den vierten Satz des § 26 Z 4 ("Enthält eine lohngestaltende Vorschrift im Sinne des § 68 Abs. 5 Z 1 bis 6 eine besondere Regelung des Begriffes Dienstreise, ist diese Regelung anzuwenden.") mit Wirkung ab als verfassungswidrig aufgehoben. Ebenso wurde die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Reisekostenvergütungen gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift im Sinne des § 68 Abs. 5 Z 1 bis 6 EStG 1988 aufgehoben (siehe dazu ausführlich Renner, SWK-Heft 29/2006, Seite S 809). Aufgrund der aufgehobenen Bestimmungen konnten Tagesgelder im Rahmen des § 26 Z 4 EStG auch dann als steuerfreier Kostenersatz an Arbeitnehmer ausgezahlt werden, wenn nach den allgemeinen Vorschriften der Einsatzort bereits einen Mittelpunkt der Tätigkeit darstellt. Ebenso konnten Fahrtkostenersätze, die aus Anlass einer nach einer lohngestaltenden Vorschrift vorliegenden Dienstreise gezahlt werden, steuerfrei ausgezahlt werden.
Abgeordnete der beiden Regierungsparteien haben am einen Initiativantrag (220/A BlgNR 23. GP) zu einer verfassungskonformen Neuregelung für Tagesgelder und Fahrtkostenersätze in Zusammenhang mit Dienstreisen im Nationalra...