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SWK 16, 1. Juni 2007, Seite R 29

Grundsteuergesetz

Das Grundsteuergesetz sieht die Berücksichtigung einer Vereinbarung zwischen einem Abgabepflichtigen und der Abgabenbehörde über die Abgabeneinhebung der Grundsteuer nicht vor. - (§ 2 GrStG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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