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Beschränkte Einkommensteuerpflicht
• Der zur Begründung der beschränkten Einkommensteuerpflicht nach § 98 EStG 1988 notwendige Inlandsbezug wird in Z 5 leg. cit. durch das Erfordernis der unmittelbaren oder mittelbaren Sicherung u. a. durch inländischen Grundbesitz hergestellt. Eine solche Sicherung liegt jedenfalls bei der Eintragung der Schuld im Grundbuch vor, es genügt aber auch die rechtliche Möglichkeit der dinglichen Sicherung. Damit eine rechtliche Möglichkeit der dinglichen Sicherung S. R 30genügt, muss sie allerdings einer Grundbuchseintragung gleichkommen. - (§ 98 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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