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Fehlende inländische Gerichtsbarkeit für Schadenersatzklage gegen Schweizerische Nationalbank wegen Aufgabe des Mindestwechselkurses CHF/EUR
Wenn die Informationspolitik einer Nationalbank der Beeinflussung des Wechselkurses der eigenen Währung dient, steht sie mit der Führung der Geld- und Währungspolitik jedenfalls in einem derart engen Zusammenhang, dass auch sie der hoheitlichen Tätigkeit zuzuordnen ist.
Aus der Begründung:
Der Kl nahm einen endfälligen Kredit auf. Die Rückzahlung des Kredits sollte in CHF erfolgen. Am gab die [bekl Schweizerische Nationalbank] ihre währungspolitische Maßnahme bekannt, im Verhältnis zum Euro einen Mindestkurs von 1,2 CHF einzuführen. Am gab die Bekl bekannt, dass der genannte Mindestkurs aufgehoben werde. Am konvertierte der Kl den Kreditbetrag von CHF 310.155,11 bei einem Kurs von 0,985.
Mit der vorliegenden Klage begehrte der Kl € 58.415,69 sA. Die Bekl habe regelmäßig bekräftigt, am Mindestkurs im Verhältnis festzuhalten. Die Aufgabe des Mindestkurses sei völlig überraschend erfolgt. Die zuvor verbreiteten Informationen, wonach der Mindestkurs beibehalten werde, seien bewusst falsch und irreführend gewesen. Diese Mitteilungen seien der Grund dafür gewesen, dass der Kl von einer Konvertierung des Franken-Kredits in Euro...