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Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zum PRIIP-Vollzugsgesetz
Der österreichische Bundesgesetzgeber hat am den Entwurf zum Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP-Vollzugsgesetz) erlassen werden soll, veröffentlicht. Außerdem soll damit das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden.
Der Ministerialentwurf legt die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) als verantwortliche Behörde für die Vollziehung des PRIIP-Vollzugsgesetzes sowie für die Überwachung der Einhaltung der PRIIP-Verordnung (VO 1286/2014/EU) fest. Weiters enthält der Entwurf Regelungen über die Aufsichtsmaßnahmen und Befugnisse, die der FMA zur Verfügung stehen. Unter anderem wird hier die Untersagung der Bereitstellung eines Basisinformationsblatts, das nicht den Anforderungen der PRIIP-Verordnung entspricht, genannt. Neben diesen Befugnissen enthält der Entwurf zum PRIIP-Vollzugsgesetz auch Strafbestimmungen für natürliche und juristische Personen. Die Geldstrafe für juristische Personen kann bis zu EUR 5 Mio, bis zu 3% des jährlichen Gesamtumsatzes oder bis zum Doppelten des aus dem Verstoß gezogenen Nutzens betragen.
Die Begutachtungsfrist des Ministerialentwurfs endete am . Die weiteren Schritte sind die Annahme des Ministerialentwurfs durch den Ministerrat. Nach der Annahme wird der Entwurf als Regierungsvorlage eingebracht und muss in weiterer Folge vom Nationalrat und vom Bundesrat angenommen werden. Das PRIIP-Vollzugsgesetz soll mit in Kraft treten.