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Leitlinienentwurf der EBA zur internen Governance
Am veröffentlichte die EBA ein Konsultationspapier für einen Leitlinienentwurf zur internen Governance. Ziel ist die Spezifikation von Regelungen, Prozessen und Mechanismen gemäß Art 74 Abs 1 CRD IV, die ein effektives und umsichtiges Management eines Kreditinstituts oder einer Wertpapierfirma garantieren sollen.
In Ihrem Dokument fordert die EBA sowohl die Implementierung einer soliden Risikokultur als auch die Kontrolle der Geschäftsaktivitäten durch das Leitungsorgan eines Instituts bzw einer Wertpapierfirma. Folgende Tätigkeiten sind vonS. 876 einem Leitungsorgan in Bezug auf die interne Governance ua zu beachten:
Verantwortung für ein ausreichendes, wirkungsvolles und unabhängiges internes Governance-Rahmenwerk,
angemessene Deckung der Risiken durch internes bzw zu regulatorischen Zwecken eingesetztes Kapital,
Überwachung des Offenlegungs- und Kommunikationsprozesses,
konsequente Überprüfung der Risikokultur,
Gewährleistung und Beschreibung einer geeigneten und transparenten Organisationsstruktur.
Überdies werden neue Leitlinien zur Erhöhung der Transparenz für Offshore-Aktivitäten formuliert. Auch werden die Vorgaben an Prozesse in Zusammenhang mit Compliance und Internal Audit...