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SWK 3, 20. Jänner 2005, Seite R 10
Schätzung
• Erweist sich die Beweiswürdigung der belangten Behörde als schlüssig und nicht gegen die allgemeine Lebenserfahrung verstoßend, ist eine i. d. Z. vorgenommene Schätzung berechtigt. - (§ 184 BAO), (Abweisung)
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